Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Höckernasen-OP?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Höckernasen-OP, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist der Fall, wenn die Nasenkorrektur zur Verbesserung der Nasenatmung oder zur Behebung anderer gesundheitlicher Probleme erforderlich ist. Hier sind einige Details:
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Medizinische Notwendigkeit: Wenn die Nasenkorrektur notwendig ist, um eine Behinderung der Nasenatmung zu beheben oder andere gesundheitliche Probleme zu lösen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Funktionelle Korrektur: Bei einer rein funktionellen Nasenkorrektur, wie der Verkleinerung der Nasenmuscheln oder der Korrektur der Nasenscheidewand, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten.
Ästhetische Korrektur: Wenn die Operation ausschließlich aus ästhetischen Gründen durchgeführt wird, trägt der Patient die Kosten selbst.
Kombinierte Eingriffe
Funktionell-ästhetische Korrektur: Bei Operationen, die sowohl funktionelle als auch ästhetische Aspekte umfassen, kann die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen, insbesondere für den funktionellen Anteil.
Antragstellung
Schriftliche Zusage: Es wird empfohlen, vor der Operation eine schriftliche Zusage der Krankenkasse einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
Insgesamt hängt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse von der medizinischen Notwendigkeit der Operation ab. Es ist wichtig, vorab eine ärztliche Begutachtung durchzuführen und eine schriftliche Zusage der Krankenkasse zu erhalten.
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